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Lexikon

Ausländer in Japan

Ausländer in Japan


Japan ist ein vergleichsweise homogenes Land, gleichzeitig gehören ausländische Einwohner besonders in Großstädten wie Tokio längst zum alltäglichen Stadtbild. Menschen kommen zum Studieren, Arbeiten, für ihre Familie oder nur für einige Monate nach Japan. Gerade in Tokio gibt es entsprechend große internationale Communities. Dennoch bedeutet ein Leben in Japan nicht automatisch, dass man gesellschaftlich überall genauso wahrgenommen wird wie jemand, der dort geboren und aufgewachsen ist.

Leben als Ausländer


Für ausländische Personen wird häufig der Begriff gaikokujin (外国人) verwendet, wörtlich „Person aus einem fremden Land“. Umgangssprachlich hört man auch gaijin (外人). Letzteres kann je nach Situation neutral gemeint sein, aber auch distanziert oder abwertend wirken und sollte daher mit etwas Vorsicht verwendet werden.

Wie leicht der Alltag fällt, hängt stark von Sprachkenntnissen, Herkunft, Beruf und persönlichem Umfeld ab. In Tokio kommt man in touristischen und internationalen Gegenden teilweise mit Englisch zurecht, im normalen Alltag sind Japanischkenntnisse jedoch ein großer Vorteil. Behördengänge, Mietverträge, Arztbesuche oder kleinere Geschäfte können ansonsten schnell komplizierter werden.

Auch die Wohnungssuche kann für ausländische Einwohner schwieriger sein. Manche Vermieter akzeptieren keine ausländischen Mieter oder verlangen zusätzliche Voraussetzungen. Gleichzeitig gibt es insbesondere in Tokio zahlreiche Immobilienagenturen und Wohnangebote, die sich ausdrücklich an internationale Bewohner richten.

Visum und Aufenthaltsstatus


Wer für längere Zeit in Japan leben möchte, benötigt grundsätzlich einen passenden Aufenthaltsstatus (在留資格, zairyū shikaku). Umgangssprachlich wird häufig einfach von einem „Visum“ gesprochen, rechtlich sind Visum und Aufenthaltsstatus allerdings nicht dasselbe: Das Visum dient grundsätzlich der Einreise, während der Aufenthaltsstatus bestimmt, warum und unter welchen Bedingungen jemand in Japan bleiben darf.

Welcher Status benötigt wird, hängt daher vom Zweck des Aufenthalts ab.

Typische Möglichkeiten sind beispielsweise:

Student
Für Personen, die eine Universität, Sprachschule oder andere anerkannte Bildungseinrichtung besuchen. Arbeiten ist nicht automatisch erlaubt. Mit einer zusätzlichen Genehmigung können Studierende jedoch grundsätzlich einer begrenzten Nebentätigkeit nachgehen.

Arbeitsbezogene Aufenthaltsstatus
Japan besitzt nicht einfach ein einziges allgemeines „Arbeitsvisum“. Es gibt verschiedene Kategorien abhängig von der ausgeübten Tätigkeit. Dazu gehören beispielsweise Tätigkeiten in den Bereichen IT, Wirtschaft, Übersetzung, internationale Dienstleistungen, Forschung, Bildung oder hochqualifizierte Facharbeit. Der erlaubte Beruf richtet sich nach dem jeweiligen Aufenthaltsstatus.

Instructor / Professor
Bestimmte Tätigkeiten an Schulen, Universitäten und anderen Bildungseinrichtungen besitzen eigene Kategorien. Welche benötigt wird, hängt von der konkreten Arbeitsstelle ab.

Dependent
Ehepartner und Kinder bestimmter ausländischer Einwohner können als Angehörige nach Japan kommen. Dieser Status erlaubt nicht automatisch eine uneingeschränkte Berufstätigkeit.

Spouse or Child of Japanese National
Wer mit einer japanischen Person verheiratet ist oder bestimmte familiäre Voraussetzungen erfüllt, kann einen entsprechenden familienbezogenen Aufenthaltsstatus erhalten. Dieser ist hinsichtlich der erlaubten Erwerbstätigkeit wesentlich weniger eingeschränkt als viele arbeitsbezogene Status.

Working Holiday
Japan besitzt mit verschiedenen Ländern Working-Holiday-Abkommen. Junge Menschen aus teilnehmenden Staaten können dadurch für einen begrenzten Zeitraum reisen und währenddessen arbeiten. Voraussetzungen wie Alter und Aufenthaltsdauer richten sich nach dem jeweiligen Abkommen.

Permanent Resident
Nach einem entsprechend langen Aufenthalt und bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen kann eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis möglich sein. Permanent Residents unterliegen nicht mehr den üblichen beruflichen Beschränkungen eines arbeitsbezogenen Aufenthaltsstatus.

Aufenthalt und Residence Card


Viele mittel- und langfristig in Japan lebende Ausländer erhalten eine Residence Card (在留カード, zairyū kādo). Auf ihr sind unter anderem der Aufenthaltsstatus und die erlaubte Aufenthaltsdauer vermerkt. Sie ist eines der wichtigsten Dokumente für ausländische Einwohner.

Nach dem Einzug muss außerdem der Wohnsitz bei der zuständigen Gemeindeverwaltung registriert werden. Danach gehören viele Dinge zum gleichen bürokratischen Alltag wie bei japanischen Einwohnern: Krankenversicherung, Steuern, Rentensystem und weitere Meldepflichten können abhängig von der persönlichen Situation relevant werden.

Der Aufenthaltsstatus sollte dabei nicht mit einer freien Arbeitserlaubnis verwechselt werden. Wer beispielsweise als Student in Japan lebt, darf nicht plötzlich ohne Weiteres Vollzeit in einem beliebigen Beruf arbeiten. Auch bei arbeitsbezogenen Status ist entscheidend, ob die konkrete Tätigkeit von der jeweiligen Kategorie abgedeckt wird. Bei einem Jobwechsel kann daher eine Prüfung oder Änderung des Status notwendig werden.

Wie lange darf man bleiben?


Die erlaubte Aufenthaltsdauer richtet sich nach dem jeweiligen Status und wird individuell festgelegt. Ein Aufenthaltstitel kann beispielsweise für einige Monate oder mehrere Jahre erteilt werden. Wer anschließend weiter in Japan leben möchte, muss rechtzeitig eine Verlängerung beantragen.

Ein langfristiger Aufenthalt macht eine Person allerdings nicht automatisch zum japanischen Staatsbürger. Permanent Residency und Staatsangehörigkeit sind zwei unterschiedliche Dinge. Eine Person kann also seit Jahrzehnten in Tokio leben und trotzdem beispielsweise weiterhin die deutsche, koreanische oder amerikanische Staatsangehörigkeit besitzen.

Einbürgerung


Wer dauerhaft in Japan lebt, kann unter bestimmten Voraussetzungen die japanische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung beantragen. Dafür gelten unter anderem Anforderungen hinsichtlich Aufenthaltsdauer, Lebensführung und finanzieller Stabilität.

Besonders relevant ist, dass Japan die mehrfache Staatsangehörigkeit bei einer freiwilligen Einbürgerung grundsätzlich nicht einfach als dauerhaftes Modell vorsieht. Wer sich einbürgern lassen möchte, muss daher normalerweise die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit berücksichtigen.

Im Alltag


Rechtlicher Aufenthaltsstatus und gesellschaftliche Zugehörigkeit sind zwei verschiedene Dinge. Eine Figur kann in Tokio geboren sein, perfekt Japanisch sprechen und trotzdem aufgrund ihres Aussehens regelmäßig für eine Touristin gehalten werden. Eine andere Person lebt vielleicht erst seit einem Jahr dort, bewegt sich aber durch Arbeit und Freundeskreis fast ausschließlich in einem japanischen Umfeld.

Ebenso unterschiedlich können die Erfahrungen sein. Manche erleben vor allem Neugier und Hilfsbereitschaft, andere stoßen auf Sprachbarrieren, Vorurteile oder Schwierigkeiten bei Wohnungssuche und Bürokratie. Deshalb gibt es nicht die eine Erfahrung als Ausländer in Japan.